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Peter Ramsauer
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Frage von Ulf M. •

Frage an Peter Ramsauer von Ulf M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr, Ramsauer !

Als zuständiger Minister sind Sie für überregionale Verkehrsprojekte zuständig.
Wie stehen Sie zu dem aufgeplatzten Kostenballon zu Stuttgart 21 ?
Werden die Kosten neu berechnet, neu verteilt oder kann das Projekt kostengünstig eingestampft werden ?
Wie sieht die Kostensituation einer zweiten Rheinbrücke bei Karlsruhe incl. Anbindung aus ?
Wie sieht die Kostensituation zur Karlsruher U-Strab aus ?
Teilen Sie meine Ansicht, daß die regionalen Zuständigkeiten im Beamtenapparat bei Großprojekten - Elbphilharmonie, Berliner Flughafen etc. - fachlich und verhandlungstaktisch überfordert sind oder müssen die gesetzlichen Planungsvorgaben geändert werden ?

Eine Antwort würde mich beruhigen oder auch nicht.

Gruß ulf mattelson

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mattelson,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Kostensteigerung bei Großprojekten.

Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG (DB AG). Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung. Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe von 563,8 Mio. € (inkl. TEN-Fördermittel) für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen-Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre.

Nach Darstellung der zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg betragen die geschätzten Kosten für die länderübergreifende Maßnahme „Zweite Rheinbrücke Wörth/Karlsruhe“ 106,7 Mio. €. Kostenerhöhungen sind nicht bekannt.

Auf Wunsch des Landes Baden-Württemberg ist das Vorhaben „ Karlsruhe, Stadtbahn, Innenstadterschließung“, zur anteiligen Förderung im Rahmen des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angemeldet worden und aufgrund eines durch das Land geprüften Finanzierungsantrages mit derzeitigen Gesamtkosten von ca. 645 Mio. € im GVFG-Bundesprogramm aufgeführt. Im Dezember 2011 sind Mehrkosten von zunächst rd. 70 Mio. € beantragt worden. Sie begründen sich insbesondere durch höhere Ausschreibungsergebnisse und zusätzliche Baumaßnahmen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird über diese beantragten Mehrkosten alsbald befinden.

Sehr geehrter Herr Mattelson,

die öffentliche Hand bedient sich in der Regel privater Auftragnehmer bei der Planung und Projektsteuerung von Großvorhaben. Von einer Änderung gesetzlicher Planungsvorgaben dürfen daher keine Vorteile erwartet werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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