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Frage von Torsten H. •

Frage an Peter Ramsauer von Torsten H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

am 15.02.2010, also vor etwas mehr als zwei Jahren, stellte Ihnen Jürgen Schwab eine interessante Frage zum Thema "Cannabis und THC-Grenzwerte". Darin verweist Herr Schwab auf eine Studie von 2004, die "für THC Konzentrationen < 5 ng/ml kein erhöhtes Unfallrisiko" ausweist.

Leider haben Sie diese Frage noch nicht beantwortet, Der Bundesregierung dürften aber seit November 2011 die Ergebnisse der EU-finanzierten DRUID-Studie (www.druid-project.eu) vorliegen, die in bezug auf Cannabis zu einem ähnlichen Ergebnis kam.

In der Teilstudie "A6" von DRUID wurde für THC "keine eindeutig beinträchtigenden Effekte" festgestellt und sogar eine Abnahme des Unfallrisikos bei THC-Konzentrationen > 5ng/ml statistisch erwiesen, d.h. dass die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls mit zunehmender Höhe der THC-Konzentration abnimmt.

In der Meta-Analyse wird ein THC-Wert von 4ng/ml mit einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille gleichgesetz.
(Quelle: www.druid-project.eu/cln_031/nn_1109586/Druid/EN/Final_20Conference/Presentations/Downloads/A__6,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/A_6.pdf )

Wie steht die Bundesregierung zu den Ergebnissen dieser Studie?

Sollte nicht endlich die "Führerscheinpraxis" in der BRD dahingehend verändert werden, dass Cannabiskonsumenten, die nur nicht-psychoaktive Abbauprodukte in ihrem Blut haben, der Führerschein nicht mehr entzogen werden darf?

Warum gibt es keine verbindliche Grenzwerte für THC?

Das Führerscheinrecht sollte nicht als "Ersatzstrafrecht" mißbraucht werden. Das Unfallrisiko jedenfalls steigt bei maßvollem Cannabiskonsum nicht - wie immer wieder von Studien belegt wird.
Wenn jemand am Vorabend einen Joint geraucht hat, sollte er keine Angst um seinen Führerschein haben müssen, denn derzeit ist es wirklich so, dass es egal ist, ob man berauscht fährt oder nicht, der Führerschein ist so oder so weg".

Mit freundlichem Gruß

Torsten Hergesell

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hergesell,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Cannabis und THC-Grenzwerte.

Die Ergebnisse der von Ihnen angesprochenen Studie DRUID werden derzeit ausgewertet. Erst im Anschluss daran können rechtliche Schlussfolgerungen gezogen werden. Dabei wird jedoch immer zu berücksichtigen sein, dass die Belange der Verkehrssicherheit gewahrt bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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