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Peter Ramsauer
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Frage von Andreas S. •

Frage an Peter Ramsauer von Andreas S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

für das Prestigeobjekt S21 ist anscheinend genug Geld vorhanden. Und auch
für die Videoüœberwachung von Bahnhofsvorplätzen scheint oft eine Finanzierung vorzuliegen.

Frage: Warum wird für S21 so viel Geld investiert, wenn es in den Bahnhöfen um Stuttgart herum oft nicht einmal einen Aufzug für Menschen mit Behinderung bzw. schwerem Gepäck gibt? Wann investiert die Bahn auch in die Regionalbahnen rund um Stuttgart?

Viele Grüߟe

Andreas Scholz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Scholz,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Finanzierung der Infrastruktur der
Bahn.

Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG (DB AG). Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung. Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag i.H.v. 563,8 Mio. € (inkl. TEN-Fördermittel) für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen - Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre.

Für die allgemeine Finanzierung der Infrastruktur der Eisenbahnen des Bundes gelten folgende Grundsätze:

Der Bund stellt im Rahmen der mit den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH, abgeschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) einen jährlichen Infrastrukturbeitrag i. H. von 2,5 Mrd. Euro für Investitionen im Bestandsnetz zur Verfügung. Die EIU erhalten durch die fünfjährige Laufzeit der LuFV Planungs- und Investitionssicherheit über einen längerfristigen Zeitraum und können selbst über ihre Investitionstätigkeiten und -schwerpunkte im Bestandsnetz entscheiden. Die EIU haben sich in der LuFV als Gegenleistung sanktionsbewehrt zur Einhaltung einer vereinbarten Netzqualität sowie zur Leistung eines bestimmten Ersatzinvestitionsvolumens und eines bestimmten Instandhaltungsbeitrages verpflichtet. Entscheidungen über einzelne Maßnahmen sind dem Bund im Rahmen der LuFV nicht möglich.

Von den Infrastrukturbeiträgen des Bundes sind während der Laufzeit der LuFV (bis 2013) 973 Mio. € für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) einzusetzen. Hiervon erhält das Land Baden-Württemberg rd. 94,8 Mio. €. Der Bund kommt damit seiner im Grundgesetz verankerten Infrastrukturverantwortung nach, indem er auch für den SPNV Mittel zur Verfügung stellt. Die Länder können in ihrer Funktion als Aufgabenträger für den SPNV die Prioritäten für Investitionen in die Infrastruktur des SPNV gemäß § 8 Absatz 7 der LuFV selbst bestimmen und mit den EIU vereinbaren, in welche Projekte investiert werden soll. Der Bund ist an diesem Abstimmungsprozess nicht beteiligt und wirkt bei der Auswahl der Vorhaben nicht mit. Sachstände über bestimmte regionale Verkehrsprojekte können daher nur die Regionalbereiche der EIU bzw. das betreffende Bundesland abgeben.

Darüber hinaus finanziert der Bund in zeitweiligen Sonderprogrammen (z.B. die Konjunkturprogramme I und II oder das derzeit laufende Infrastrukturbeschleunigungsprogramm) zusätzlich einen erheblichen Beitrag für die Infrastruktur Schiene, wozu auch die (barrierefreie) Ausgestaltung von Verkehrsstationen zählt. Eigentümer der Infrastruktur Schiene sind die EIU; sie sind auch die Bauherren für die in den Sonderprogrammen vorgesehenen Maßnahmen. Pläne und Zeitabläufe zum Ausbau und zur Modernisierung fallen somit in den unmittelbaren unternehmerischen Verantwortungsbereich der EIU. Informationen über einzelne regionale Maßnahmen liegen dem Bund nicht vor; hierüber können die Regionalbereiche der Deutschen Bahn AG Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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