
(...) So erfolgt die Ratifikation in Deutschland auf der Grundlage eines mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossenen Gesetzes, sind die jeweiligen Finanzminister als künftige nationale Vertreter beim ESM durch die Parlamentswahlen in den Mitgliedstaaten demokratisch legitimiert und wird der Deutsche Bundestag bei allen Hilfsmaßnahmen das letzte Wort haben: Der deutsche Vertreter darf einer Finanzhilfe und den zugehörigen Auflagen nur zustimmen, wenn der Bundestag dies vorher durch Beschluss erlaubt hat. Da solche Beschlüsse einstimmig gefasst werden müssen, kann es keine ESM-Hilfen geben ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages. (...)