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Peter Hintze
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Frage von Rolf D. •

Frage an Peter Hintze von Rolf D. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Hinze,

aus diversen Medien konnte man entnehmen, daß der europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) absolut souverän ist. Er ist keiner deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen, kann nicht vom deutschen Staate oder seinen Organen oder Bürgern verklagt werden, sein Eigentum kann nicht belangt werden und ist, einmal beschlossen, unumkehrbar. Die Vertreter des ESM sind keine gewählten Vertreter des Volkes, daß ist die Aushebelung der Demokratie ohne Rückfahrschein.

Kein Demokrat kann diesem Vertrag/Gesetz zustimmen. Es ist eine Entmündigung der Wähler. Es ist ein ERMÄCHTIGUNGSGESETZ.

Ich appelliere an Sie nicht gegen Demokratie, Grundgesetz und den gesunden Menscherverstand zu stimmen. Lehnen Sie diesen Vertrag / dieses Gesetz ab.

Ich kenne die Alternativen nicht, aber die Demokratie zu Grabe zu tragen, für einen eventuellen, vermuteten Erfolg (der mehr als fragwürdig ist) ist nicht wirklich eine Option.

Gerne erwarte ich Ihre Stellungnahme oder anderslautende Erklärungen.

Freundlich grüßt Sie
Rolf Dumpe

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dumpe,

für Ihre Sorge habe ich Verständnis. Gleichwohl bin ich der Auffassung, dass der ESM und seine Arbeit ausreichend demokratisch legitimiert sein werden. So erfolgt die Ratifikation in Deutschland auf der Grundlage eines mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossenen Gesetzes, sind die jeweiligen Finanzminister als künftige nationale Vertreter beim ESM durch die Parlamentswahlen in den Mitgliedstaaten demokratisch legitimiert und wird der Deutsche Bundestag bei allen Hilfsmaßnahmen das letzte Wort haben: Der deutsche Vertreter darf einer Finanzhilfe und den zugehörigen Auflagen nur zustimmen, wenn der Bundestag dies vorher durch Beschluss erlaubt hat. Da solche Beschlüsse einstimmig gefasst werden müssen, kann es keine ESM-Hilfen geben ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze