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Frage von Sylvia F. •

Frage an Peter Hintze von Sylvia F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hintze,

anläßlich eines Workshops wurde beim beim Robert Koch-Institut festgestellt, dass es hohen Forschungsbedarf zur durch Zeckenstiche übertragenen Lyme-Borreliose (LB) gibt. Diese bakterielle Infektionskrankheit verläuft häufig chronisch und kann zur Erwerbsunfähigkeit führen. Es gibt keine sichere Diagnostikmöglichkeit und keine sicher heilende Therapie, wenn die Infektion zu spät erkannt wird.
Im Bundesgesundheitsblatt (2008, Springer Medizin Verlag, 1329-1339) steht, dass diese public-health relevante Infektion bislang nicht die nötige Beachtung gefunden habe und Wissenschaftler plädieren für eine bundesweite Meldepflicht. Auch gemäß der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments zur Überwachung von Zoonosen und Zoonose-Erregern, Amtsblatt Nr. L 325 vom 12/12/2003 S. 0031-0040, Punkt 9, Punkt 12, Punkt 15, zur Erfassung von Daten über Fälle von Zoonosen beim Menschen und gemäß Anhang I, ist Deutschland aufgrund seiner epidemiologischen Situation gehalten, Borreliose zu überwachen. Wissenschaftler kamen zu dem Ergebnis, dass Borreliose in den nächsten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen wird und die Gesundheitskosten zunehmend belasten wird.
Gegen die bundesweite Meldepflicht wird seitens BMG argumentiert, dass eine
Infektion mit Borrelia burgdorferi nicht von Mensch zu Mensch übertragen wird. Diese Argumentation ist höchst fragwürdig, da beispielsweise weder das FSME-Virus (Krankheit: Frühsommer-Enzephalitis), noch Coxiella burneti, der Erreger des Q-Fiebers, von Mensch zu Mensch übertragen wird. Dennoch sind beide, ebenfalls u. a. von Zecken übertragenen Infektionen in allen Bundesländern meldepflichtig. Hingegen gibt es Hinweise, das Borreliose von Mensch zu Mensch übertragen werden kann, z. B. in der Schwangerschaft auf das Ungeborene.

Meine Frage: Was werden Sie unternehmen, um die Lyme-Borreliose in NRW im Rahmen einer Änderung der LVO (IfSG) meldepflichtig zu machen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Fazekas,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage. Für Ihr Anliegen habe ich angesichts der erheblichen gesundheitlichen Folgen einer Lyme-Borreliose-Infektion für die betroffenen Menschen durchaus Verständnis. Fraglich ist und bedürfte einer eingehenden Prüfung, ob eine Meldepflicht an den Problemen der Diagnose und der fehlenden Impfmöglichkeit gegen Lyme-Borreliose etwas grundlegend ändern würde. Für die Bundesebene hat hier auf Abgeordnetenwatch bereits der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Herr Wolfgang Zöller, umfassend Stellung genommen. Wie Sie wissen, haben einige Bundesländer bereits eine Meldepflicht eingeführt. Da die Einführung einer Meldepflicht in NRW in der Verantwortung des Landes liegt, empfehle ich Ihnen, Ihr Anliegen nach den Landtagswahlen in NRW am 13. Mai zum Gegenstand einer Anfrage an einen Wuppertaler Landtagsabgeordneten bzw. an die nordrhein-westfälische Landesregierung zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze