
(...) welche Spiele künftig unter ein Verbot fallen, wird nur mit Blick auf den konkreten Einzelfall entschieden werden können. Was den künftigen Verbotsmaßstab anbelangt, wird der Gesetzgeber zu entscheiden haben, ob nicht nur gewaltverherrlichende Spiele, sondern bereits solche Spiele betroffen sein werden, die eindeutig von Gewalt beherrscht werden. (...)