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Peter Hintze
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Frage von Michael M. •

Frage an Peter Hintze von Michael M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hintze,

Vielen Dank für die prompte Antwort.

Betrachten wir ein solches Killerspiel - ich denke, Sie beziehen sich explizit auf first-person-shooter - so fällt jedoch sofort auf, daß die meisten dieser Spiele nicht das Ziel haben, zu töten, sondern die Lösung der im Spiel dargestellten Konflikte durchaus aus anderen Elementen bestehen kann, als das bloße Auslöschen der gegnerischen Spielfiguren.
Entblättert man jetzt die Tätigkeit, die vom Spiel erfordert wird, von den optischen Begleitumständen, so denke Ich, kann man dies alles reduzieren auf orientieren, ausweichen und durch überlegenes manuelles Geschick Ziele zu treffen.

Erstaunlicherweise trifft dies auch auf harmlose Spiele wie Völkerball oder eine Schneeballschlacht zu.
Doch diese machen niemandem zum Mörder, oder?

Der Grad an Realismus, den so ein Programm an den Tag legt, gäbe höchstens Anlaß zur Prüfung der Unbedenklichkeit für bestimmte Altersklassen.

Das gibt es bereits in Form der FSK.

Alles, was daüber hinaus geht, sehe ich als schwerwiegenden Eingriff in die "Erziehungshoheit" der Eltern, oder sehen Sie das anders?
Darf der Staat in die Erziehung eingreifen? Ist dies verfassungskonform?
Nehmen wir an ich hätte ein Kind. Würde es mir obliegen, dafür zu sorgen, meinem Kind Moral und Werte zu vermitteln? Oder ist das Kind ab der Geburt Eigentum des Staates?
Ist es an mir die Entwicklung meines Kindes zu beobachten und korrigierend einzuwirken oder die des Staates?
Ist es an mir, mich mit meinem Kind über diese Themen auseinanderzusetzen und ggf. diesem die passende geistige und moralische Reife zum Konsum zu attestieren oder ist es die Aufgabe des Staates?

Des weiteren: Töten ist NICHT mit dem Mauszeiger auf Pixel klicken. Dies bleibt für den Gegenüber ohne weitere Konsequenz.

Töten bedeutet wissentlich eine Waffe zu nehmen, sie auf ein Opfer zu richten und willentlich abzudrücken. Der Unterschied sollte selbst einem Kind geläufig sein...

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Martin,

welche Spiele künftig unter ein Verbot fallen, wird nur mit Blick auf den konkreten Einzelfall entschieden werden können. Was den künftigen Verbotsmaßstab anbelangt, wird der Gesetzgeber zu entscheiden haben, ob nicht nur gewaltverherrlichende Spiele, sondern bereits solche Spiele betroffen sein werden, die eindeutig von Gewalt beherrscht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze