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Peter Hintze
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Frage von Hubert S. •

Frage an Peter Hintze von Hubert S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Hintze

Der Bundeswehrstandort Wuppertal ist aufgegeben, das Gelände wird verkauft. Auf diesem Gelände ist ein Kleingarten. Der Pachtvertrag, vor 60 Jahren mit dem Kleingartenverein abgeschlossen. enthält die Klausel daß bei Beendigung des Pachtvertrages das Gelände total geräumt zurückgegeben werden muß. Das ist eine unsoziale Vertragsklausel. Die Kosten der Räumung übersteigen bei weitem die Mittel der Kleingärtner. Ich halte den Vertrag für sittenwidrig. Werden Sie mit dafür sorgen, daß der Staat nicht Kleinbürger in den Ruin treibt?

Mit freundlichem Gruß
Hubert Spitzer
Mitglied im Kleingartenverein Scharpenacker Weg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Spitzer,

vielen Dank für Ihr Mail.

Ich habe Verständnis für Ihre Sorge hinsichtlich der auf Sie zukommenden Belastungen. Ob die entsprechende Klausel in Ihrem Pachtvertrag tatsächlich sittenwidrig ist, vermag ich jedoch nicht zu beurteilen. So ist der Begriff der Sittenwidrigkeit in dem hier maßgeblichen bürgerlichen Recht relativ eng gefaßt. Die guten Sitten beurteilen sich nach dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, wobei auf die Anschauungen des betroffenen Rechtskreises abzustellen ist.

Die gesetzlichen Regelungen des Pachtrechts sehen, wie diejenigen des Mietrechts, vor, daß der Pächter bzw. Mieter das gepachtete bzw. gemietete Objekt nach Ablauf der Pacht- bzw. Mietzeit grundsätzlich im geräumten Zustand an den Verpächter bzw. Mieter zurückzugeben hat. Dies spricht dafür, daß die Klausel in Ihrem Pachtvertrag durchaus den guten Sitten entspricht. Gegebenenfalls sollten Sie sich in dieser Frage jedoch von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Auskünfte könnte möglicherweise auch der Mieterverein geben. Gerne können Sie sich auch an mein Wahlkreisbüro in Wuppertal oder an mein Bundestagsbüro in Berlin wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze