Frage an Peter Hintze von Hauke F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Hintze,
dem Bundestag liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung steuerbefreiter Immobilienfonds vor – Bundestag Drucksache 16/4026.
Warum sollen Unternehmensformen geschaffen werden, welche von Steuerabgaben befreit sind? Worin besteht der volkswirtschaftliche Nutzen derartiger Fonds?
Offenbar besteht an REITs im Immobilienmarkt kein originäres Interesse, denn der Markt soll erst politisch geschaffen werden. S. 29 des Entwurfs:
"REITs können in Deutschland nur entstehen, wenn ausreichend adäquate Immobilien zur Verfügung stehen. Dazu müssen Unternehmen ihr unbewegliches Vermögen auf eine REIT-Aktiengesellschaft übertragen oder sich zu einer REIT-Aktiengesellschaft fortentwickeln. Damit sich deutsche REITs an den Kapitalmärkten etablieren, muss rasch eine hinreichende Marktbreite entstehen. Mit einer zeitlich auf drei Jahre befristeten Begünstigung durch den halben Wertansatz (Exit Tax) soll ein Anreiz zur Schaffung von REITs einerseits und der Hebung stiller Reserven anderseits geschaffen werden."
Geht es also bei den REITs ähnlich wie bei der Abschaffung der Steuern auf Veräußerungsgewinne von Unternehmensbeteiligungen primär um Steuergeschenke vor allem für Versicherungskonzerne, Banken und Unternehmen welche ihren Immobilienbesitz steuerschonend veräußern dürfen?
Warum sollen ohne erkennbaren Nutzen für die Allgemeinheit derartig großzügige Steuergeschenke für die Finanzwirtschaft gemacht werden?
Sehr geehrter Herr Fürstenwerth,
richtig ist, daß REITs auf der Unternehmensebene von der Steuer befreit sein sollen. Die Steuerbefreiung setzt allerdings voraus, daß REITs ihren Gewinn zu mindestens 90 Prozent an die Anteilseigner ausschütten. Dieser Gewinn wird dann beim Anteilseigner besteuert. Die Besteuerung findet also lediglich auf einer anderen Ebene statt.
REITs haben sich als internationaler Standard in über 20 Ländern der Welt etabliert, während es in Deutschland bislang an einem international bekannten und anerkannten Instrument zur indirekten Immobilienanlage mit transparenter Besteuerung fehlt. Die gesetzliche Einführung eines deutschen REIT soll das Spektrum der indirekten Immobilienanlage in Deutschland ergänzen, um eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, eine Professionalisierung der Immobilienwirtschaft und Wettbewerbsgleichheit gegenüber europäischen Finanz- und Immobilienstandorten zu erreichen. Die Einführung deutscher REITs wird zudem die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen steigern und hochqualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland schaffen.
Daher haben CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag zurecht die Einführung von REITs vereinbart „unter der Bedingung, daß die verläßliche Besteuerung beim Anleger sichergestellt wird und positive Auswirkungen auf Immobilienmarkt und Standortbedingungen zu erwarten sind“. Der Gesetzentwurf wird diesen Voraussetzungen gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze