Portrait von Peter Biesenbach
Antwort von Peter Biesenbach
CDU
• 25.07.2018

(...) Soweit Sie in diesem Zusammenhang auch strafrechtliche Vorwürfe gegen die erkennende Richterin erheben, gilt Folgendes: Die Bearbeitung von Strafanzeigen obliegt im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz ausschließlich den Staatsanwaltschaften. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind dem Legalitätsprinzip verpflichtet und ermitteln die-sem gesetzlichen Auftrag folgend bei Vorliegen eines sogenannten Anfangsverdachts ohne Ansehen der Person. (...)

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Antwort von Peter Biesenbach
CDU
• 10.07.2018

(...) Soweit Sie ferner standesrechtliche Vorwürfe gegen einen Rechtsanwalt erheben, verweise ich darauf, dass den Justizbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen eine Disziplinarbefugnis über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht zusteht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen vielmehr einer Standesaufsicht durch die Rechtsanwaltskammern. (...)

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