(...) Soweit Sie in diesem Zusammenhang auch strafrechtliche Vorwürfe gegen die erkennende Richterin erheben, gilt Folgendes: Die Bearbeitung von Strafanzeigen obliegt im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz ausschließlich den Staatsanwaltschaften. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind dem Legalitätsprinzip verpflichtet und ermitteln die-sem gesetzlichen Auftrag folgend bei Vorliegen eines sogenannten Anfangsverdachts ohne Ansehen der Person. (...)
(...) Soweit Sie ferner standesrechtliche Vorwürfe gegen einen Rechtsanwalt erheben, verweise ich darauf, dass den Justizbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen eine Disziplinarbefugnis über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht zusteht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen vielmehr einer Standesaufsicht durch die Rechtsanwaltskammern. (...)
Ich kann keine "eingestellten Dokumente" feststellen. Eine Antwort ist mir daher nicht möglich. Was sich bei mir öffnet, deutet auf eine Fake-Anfrage hin.
Peter Biesenbach