(...) zwischen meinem Abstimmungsverhalten zum Zugangserschwerungsgesetz einerseits und der von Ihnen zitierten Antwortpassage besteht kein Widerspruch. Der zitierte Satz „Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken“ bezieht sich erkennbar ausschließlich auf das in Frankreich diskutierte sog. (...)
(...) Eine Aussage zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet ist damit erkennbar nicht verbunden. Der von Ihnen behauptete Widerspruch lässt sich daher nur dann konstruieren, wenn die benannte Antwortpassage isoliert und vom Gesamtkontext der Antwort losgelöst wiedergegeben wird. (...)
Sehr geehrter Herr Schöck,
(...) Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken. (...)
Sehr geehrter Herr Jung,
(...) Die aktuelle politische Diskussion hat aber auch ergeben, dass bei Abwägung aller bisherigen Argumente für oder gegen ein Verbot bestimmter Spielformen wie z.B. Paintball, eine gesetzliche Regelung hierzu noch nicht entscheidungsreif ist. Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, vor weiteren gesetzgeberischen Aktivitäten zunächst das Gefahrenpotential solcher Spiele auch unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen zu untersuchen. (...)