Frage an Peter Altmaier von Lothar B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Altmaier,
ich konnte heute einen Einblick in das Wahlprogramm der CDU bekommen und musste mit entsetzen feststellen,dass man folgendes dort wiederfindet.
"Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren", schreibt die Union. Das ist das sogenannte "Three-Strikes"-Modell: Wer illegal Musik tauscht oder Software herunterlädt, dem sollen die Provider den Netzzugang sperren dürfen."
Wenn ich das jetzt richtig lese,dann würde es bedeuten dass die CDU die Sippenhaft wieder einführen will die von der Allierten Militärregierung nach 45 abgeschafft wurde.
Stellen wir uns mal vor einen Haushalt mit 5 Personen,Vater,Mutter und 3 Kinder.
Der 15 Jährige Sohn nutzt fleissig die Filebörsen wie E-Mule und Bittorent oder auch Usenext und der Internetzugang wird dieser Familie gesperrt und die 20 jährige Tochter ist gerade mitten in den Prüfungsvorbereitungen für den Bachelor und benötigt deswegen dringend den Internetzugang,zum Recherchieren und für Organisatorische zwecke wie z.B. Stine.
Der Vater ist im IT Geschäft tätig und benötigt auch den Internetzugang für sein Arbeitsalltag,die Mutter ließt gerne Online und der kleinste in der Familie spielt noch mit Bauklötzen.
Wenn man jetzt den Internetzugang,so wie Ihre Partei es gerne möchte einfach sperren würde,wurde man die Berufliche Existenz von zwei Menschen nehmen und die Gesamte Familie bestrafen und in Regress nehmen für das Fehlverhalten des 15 Jährigen Sohnes.
Genau damit würde die Sippenhaft wieder in Deutschland eingeführt werden.
Ich bitte sie nun darum zu diesem Parteiprogrammpunkt und meiner Schilderung Stellung zunehmen und bitte Sie auch mir zu erklären,wie sich dieses Vorhaben mit unserer Verfassung und dem Grundgesetz verträgt.
Mit freundlichem Gruß
Vor+Nachname
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de vom 02. Juli 2009.
Der von Ihnen zitierte Satz „Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren“ entstammte in der Tat einem Entwurf des CDU-Programms.
Das verabschiedete Regierungsprogramm von CDU und CSU enthält diese Formulierung allerdings nicht mehr. Sie wurde bewusst durch die allgemeine Formulierung „Rechtsverletzungen werden wir effektiv unterbinden“ ersetzt.
Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken.
Das von Ihnen geschilderte Szenario wird somit nicht eintreten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB