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Frage von Oliver K. •

Frage an Peter Altmaier von Oliver K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Altmaier,

koennen Sie mir bitte erklaeren wie es zu dem aktuellen Gesetzesentwurf bezueglich des Waffengesetzes kommt?
Ich bin selbst kein Sportschuetze oder Jaeger, aber ich spiele Paintball.
Wenn es im privaten Bereich erhebliche Maengel bezueglich der Lagerung und Zugaenglichkeit von Schusswaffen gibt, so ist es sicher nur sinnvoll und richtig die bestehenden Gesetze zu erweitern oder zu veraendern.
Was aber hat eine im Wettkampf gespielte Teamsportart damit zu tun?
Ich denke, die fuer den Gesetzesentwurf Verantwortlichen haben ein voellig falsches Bild von Paintball.
Paintball ist eine Teamsportart bei der es darum geht, das gegnerische Team durch "markieren" aus dem Spiel zu werfen. Ein Vergleich mit Voelkerball ist wohl am treffensten.
Paintball wird in Deutschland in Ligen gespielt (Bundesliga, Regionalliga etc.). Viele Spielfeldbetreiber leben von Spielern, die etwa als Betriebsausflug "Paintball spielen gehen". Durch das notwendige Spielen im Team wird das Miteinander gefoerdert und man hat zusammen einfach Spass. Ich selbst habe mit etwa 15 meiner Arbeitskollegen schon einen solchen Ausflug veranstaltet und bis auf Wenige, wollen die Meisten beim nachsten mal wieder dabei sein.
Ich will jetzt gar nicht weiter auf die in den Medien genannten Gruende zum Paintball spielen eingehen (simuliertes Toeten, militaerisches Training etc.) Diese Behauptungen entsprechen in keinster Weise den Tatsachen.
Ich bin mir sicher, Sie werden sich Ihre eigene Meinung ueber Paintball bilden. Vllt besuchen SIe ja mal ein Spielfeld und ueberzeugen sich selbst von der Harmlosigkeit des Paintballsports.

mit freundlichem Gruß

O. Kubek

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kubek,

als Konsequenz aus dem Amoklauf in Winnenden wurden von einer Bund-/Länder-Arbeitsgruppe mögliche Änderungen des Waffenrechts erörtert und einvernehmlich bzw. mehrheitlich beschlossen. Ziel der Arbeitsgruppe war es, bei den zu erarbeitenden Vorschlägen insbesondere Jugendlichen den Zugang zu Waffen sowohl formell als auch materiell zu erschweren, die Regelungen der Aufbewahrung zu evaluieren sowie eine bessere Kontrolle und verschärfte Sanktionen bei Verstößen gegen die Aufbewahrungsvorschriften zu erreichen.

Auf Empfehlung dieser Bund-/Länder-Arbeitsgruppe sollte auch eine Initiative des Freistaats Bayern im Bundesrat zu einem Verbot von Paintball-Spielen durch Änderung des Ordnungswidrigkeitenrechts aus dem Jahr 2007 wieder aufgegriffen werden. Die Diskussion ist im Übrigen nicht erst durch die schreckliche Tat von Winnenden ausgelöst worden, sondern bewegt die gesellschaftliche Diskussion um unsere Werteordnung schon seit Jahren. Schon im Jahr 2001 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass derartige "Spiele" wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde regelmäßig zu verbieten sind.

Es gibt auch beachtliche Argumente für ein Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen, insbesondere soweit diese gegen die Menschenwürde verstoßende Spielregeln enthalten. Kriminologen gehen davon aus, dass bei einer Beschäftigung von Heranwachsenden mit so genannten Laserdrome- oder Paintball-/Gotcha-Spielen, bei denen das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah trainiert wird, damit die Hemmschwelle zur gewaltsamen Konfliktlösung herabgesenkt wird.

Die aktuelle politische Diskussion hat aber auch ergeben, dass bei Abwägung aller bisherigen Argumente für oder gegen ein Verbot bestimmter Spielformen wie z.B. Paintball, eine gesetzliche Regelung hierzu noch nicht entscheidungsreif ist. Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, vor weiteren gesetzgeberischen Aktivitäten zunächst das Gefahrenpotential solcher Spiele auch unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, inwieweit die Notwendigkeit besteht, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation zu unterbinden oder zumindest - etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels - sinnvoll einzuschränken.

Alle diese Fragen müssen umfassend untersucht werden, ohne dem Zeitdruck der endenden Legislaturperiode ausgesetzt zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB