Frage an Peter Altmaier von Oliver Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Altmeier,
Sie haben am 20.07. Herrn Bauer folgendes geantwortet:
"Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken."
Widerspricht sich diese Aussage nicht mit dem vor kurzem beschlossenen Zensurgesetz aka Zugangserschwernissgesetz?
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Zapp
Sehr geehrter Herr Zapp,
zwischen meinem Abstimmungsverhalten zum Zugangserschwerungsgesetz einerseits und der von Ihnen zitierten Antwortpassage besteht kein Widerspruch. Der zitierte Satz
„Die CDU/CSU hält es nämlich für falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken“
bezieht sich erkennbar ausschließlich auf das in Frankreich diskutierte sog. „three-strikes“-Gesetz, welches es Providern zur Bekämpfung der Internetpiraterie erlauben sollte, Internetzugänge von Nutzern zu kappen, wenn diese dreifach des illegalen Filesharings beschuldigt wurden.
Eine Aussage zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet ist damit erkennbar nicht verbunden. Der von Ihnen behauptete Widerspruch lässt sich daher nur dann konstruieren, wenn die benannte Antwortpassage isoliert und vom Gesamtkontext der Antwort losgelöst wiedergegeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB