
(...) Dennoch drohten der Bahn zunächst strafrechtliche Konsequenzen. Der neue Bahnvorstand - der den rechtswidrigen Abgleich nicht selbst zu verantworten hatte - erstattete selbst Anzeige gegen unbekannt und legte Beweismittel vor. Zudem gab es mehrere Anzeigen von Privatpersonen. (...)