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Paul Lehrieder
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Frage von Bela F. •

Frage an Paul Lehrieder von Bela F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

da sie Rechtsanwalt sind würde ich Sie gerne zu einer aktuellen Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin befragen:
Der Sachverhalt laut ARD:
Dem früheren Bahn-Vorstand droht wegen der im vergangenen Jahr bekannt gewordenen massenhaften Kontrolle von Mitarbeiterdaten keine Strafe. "Wir haben die Ermittlungen eingestellt", bestätigte die Berliner Staatsanwaltschaft. Es sei keine Straftat nachgewiesen worden.
Anfang vergangenen Jahres war aufgedeckt worden, dass die Bahn zur Korruptionsbekämpfung heimlich Daten von Mitarbeitern mit denen von Lieferanten abgeglichen hatte. Als Konsequenz trat der langjährige Konzernchef Hartmut Mehdorn zurück. Für die Verstöße gegen den Datenschutz zahlte das Unternehmen ein Bußgeld von 1,12 Millionen Euro.

Wie kann es sein das die Deutsche Bahn ein Bußgeld zahlen musste obwohl keine Straftat nachgewiesen werden konnte? Das Bußgeld legt nahe das eine Straftat vorlag. In diesem Fall ist es ein Skandal wenn der DB Vorstand nicht strafrechtlich belangt wird.

Von Ihnen als Abgeordneten erwarte ich im Interesse des deutschen Volkes zu handeln und der Justiz eine Rechtsgrundlage zu geben auf der auch illegale Handlungen von der Elite des Landes geandet werden kann!

Mit freundlichen Grüßen,

Béla Figge

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Figge,

für Ihre E-Mail zum Thema "Datenschutz-Affäre der Deutschen Bahn" danke ich Ihnen sehr herzlich.

In diesem Zusammenhang sind Ihnen scheinbare Widersprüche aufgefallen, die aufzuklären ich helfen möchte:

Seinerzeits hatte die Deutsche Bahn AG ohne konkrete Verdachtsmomente zahlreiche Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige überprüft, ob diese in Verbindung mit Lieferanten der Deutschen Bahn AG stehen oder sich gar selbst eigene Aufträge verschafft haben. Die Datenschutz-Affäre hatte damals nicht nur den damaligen Bahn-Chef Mehdorn den Kopf gekostet, sondern auch mehrere Personen des Führungsstabs der Deutschen Bahn AG.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat der Bahn (als Unternehmen) für ihre „erhebliche[n] Verstöße“ gegen den Datenschutz daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 1,1 Millionen Euro zustellen lassen. Die Deutsche Bahn AG ließ den Bußgeldbescheid von der eigenen Rechtsabteilung prüfen und akzeptierte diese Rekordstrafe. Der rechtswidrige Daten-Abgleich ist als grobe Ordnungswidrigkeit, aus der für sich genommen noch keine direkten strafrechtlichen Konsequenzen erwachsen. Zudem können sich nur Personen strafbar machen, nicht Firmen.

Dennoch drohten der Bahn zunächst strafrechtliche Konsequenzen. Der neue Bahnvorstand - der den rechtswidrigen Abgleich nicht selbst zu verantworten hatte - erstattete selbst Anzeige gegen unbekannt und legte Beweismittel vor. Zudem gab es mehrere Anzeigen von Privatpersonen.

Da Einzelpersonen keine konkreten Straftaten nachzu weisen waren, wurden die Ermittlungen jetzt eingestellt.

Ich hoffe, dass damit die Hintergründe zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft etwas klarer geworden sind und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB

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