
(...) Die Rente für besonders langjährig Versicherte, die nach einer Wartezeit von 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können, wird dagegen ganz neu eingeführt und gab es vorher so nicht. Sie hat lediglich die Aufgabe die Erhöhung des Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente zu verhindern.Vorher gab es keine Besonderheiten für Personen mit 45 Beitragsjahren, wie Sie meinen. (...)