
(...) Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts definiert die Ehe als Gemeinschaft aus Mann und Frau aus der auch Kinder, als Keimzelle unserer Gesellschaft, hervorgehen können. Aus diesem Grund habe ich erhebliche Bedenken, ob das Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe mit Artikel 6 des Grundgesetzes vereinbar ist und stehe einer Normenkontrollklage daher auch positiv gegenüber. Diese Einschätzung teilen auch viele meiner Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die ebenfalls gegen das Gesetz gestimmt haben. (...)