Frage an Patrick Schnieder von Werner T. bezüglich Familie
Kann ich davon ausgehen, daß Sie zusammen mit Ihren Fraktionskollegen/innen, die bei der namentl. Abstimmung über "Ehe f. Alle" mit NEIN gestimmt haben, eine Normenkontrollklage beim BVG einreichen?
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts definiert die Ehe als Gemeinschaft aus Mann und Frau aus der auch Kinder, als Keimzelle unserer Gesellschaft, hervorgehen können. Aus diesem Grund habe ich erhebliche Bedenken, ob das Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe mit Artikel 6 des Grundgesetzes vereinbar ist und stehe einer Normenkontrollklage daher auch positiv gegenüber. Diese Einschätzung teilen auch viele meiner Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die ebenfalls gegen das Gesetz gestimmt haben. Derzeit prüfen wir, inwieweit ein Widerspruch zu Art. 6 GG besteht und ob wir einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung in dieser Frage bitte ich Sie um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder