Patrick Fischer
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Frage von Hannes L. •

Werden Sie sich als Mitglied der Bürgerschaft für ein Vergabeverfahren hinsichtlich der Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund einsetzen, das Werbemonitore im öffentlichen Raum ausschließt?

Digitale Werbemonitore sind Energiefresser, Lenken im Verkehr ab, sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung verantwortlich und dominieren immer mehr den Stadtraum.Grundsätzlich sind Werbemonitore und Werbeanlagen mit Wechsellicht nach der derzeit gültigen Wechsellichtverordnung nur im Vergnügungsviertel Reeperbahn, am Steindamm und in der Spitalerstraße (Altstadt) vorgesehen. Unter dem amtierenden rot-grünen Senat wurden die Vorgaben der Wechsellichtverordnung nicht eingehalten und stadtweit Ausnahmegenehmigungen für Werbemonitore im öffentlichen Raum erteilt. Die Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg enden zum 31. Dezember 2026. Der Senat plant bei der Neuvergabe der Werberechte erneut die flächendeckende Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Werbemonitore.

Patrick Fischer
Antwort von
Volt

Lieber Herr L.

ich danke Ihnen für Ihre Frage und für Ihre Erläuterungen bezüglich der Thematik. Als Partei haben wir derzeit noch keine Position hierzu erarbeitet, werden aber nach dem Eintritt in die Bürgerschaft und den bevorstehenden auslaufenden Gestattungsverträgen schnell als Fraktion ein offizielle Haltung dazu finden. 

Persönlich kann ich derzeit sagen, dass ich sowohl Ihre Bedenken wie auch Ihre Haltung bezüglich der Werbemonitore und Werbeanlagen im Stadtraum teile. 

Herzlichen Dank und besten Gruß

Patrick Fischer