
(...) Der Regelsatz für Kinder nach dem Sozialgesetzbuch II soll dazu dienen, ein menschenwürdiges Existenzminium zu gewährleisten. Dies ist nach der von uns durchgesetzten Hartz IV-Reform jetzt erstmalig gewährleistet und damit eine alte Forderung der FDP umgesetzt: Der Kinderregelsatz wird jetzt nicht mehr prozentual von dem Regelbedarf für Erwachsene abgeleitet, sondern eigenständig aufgrund der Verbrauchsausgaben von Paarhaushalten mit einem Kind ermittelt. (...)