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Patrick Döring
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Frage von Maik W. •

Frage an Patrick Döring von Maik W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Döring,

wie stehen Sie als Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG zur Privatisierung von Bahnhofsparkplätzen in dem Joint Venture der Deutschen Bahn AG mit der Contipark Group und der damit verbundenen Aufhebung von regulären Parkerleichterungen für Schwerbehinderte in Bahnhofsnähe?

Laut dieser Firma, als Vertragspartner der Deutschen Bahn AG, werden lediglich "blaue Behindertenparkkarten" akzeptiert, was sicher den größten Teil aller Parkerleichterungen ausschließt und eindeutig gegen den Nachteilsausgleich für Behinderte gerichtet ist. Noch dazu werden in gutem Glauben agierende Bürger mit hohen "Vertragsstrafen" belegt.
Was haben Sie in Ihrer Eigenschaft als Aufsichtsratmitglied für den Mehrheitsaktionär BRD getan, um dieses Outsourcing und dessen Nachteile für Behinderte zu verhindern, bzw. wieder rückgängig zu machen?

Mit freundlichen Grüßen aus Sachsen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Weichelt,

vielen Dank für ihre Frage.

Eine Benachteiligung Behinderter oder die Schädigung gutgläubiger Bürger durch die geltenden Regelungen auf den Parkplätzen der DB BahnPark GmbH kann ich nicht erkennen. Die Bestimmungen zum Parken auf den Bahnhofsparkplätzen ent-sprechen den üblichen Bestimmungen auch im öffentlichen Parkraum, wo die Nut-zung von Behindertenparkplätzen ebenfalls an die gut aussichtbare Auslage eines blauen Parkausweises gebunden ist.

Dieser Parkausweis wird, entsprechend den Bestimmungen von § 45 Abs. 1b Stra-ßenverkehrsordnung, für schwerbehinderte Menschen mit mindestens GdB 70 und dem Merkzeichen G oder aG in ihrem Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Allein dieser blaue Parkausweis berechtigt dazu, auf Behindertenparkplätzen und auf sonstigen öffentlichen Parkplätzen gebührenfrei zu parken.

Analog zu dieser Regelung im öffentlichen Raum ist es Inhabern eines blauen Parkausweises auf unbeschrankten Bahnhofsparkplätzen der Deutschen Bahn erlaubt bis zu 24 Stunden gebührenfrei zu parken. Das ist übrigens keine rechtliche Verpflichtung! Bei diesem Angebot handelt es sich um eine freiwillige Leistung der DB BahnPark GmbH, um einen einfachen und unkomplizierten Zugang zum Schienenverkehr und den übrigen Angeboten der Deutschen Bahn zu ermögli-chen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften weiter geholfen zu haben - und um ihr Ver-ständnis, dass ich ihre Kritik an der Politik der Deutschen Bahn AG an dieser Stelle nicht teilen kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Patrick Döring MdB