
(...) Schwierig ist hierbei vor allem die klare Trennung zwischen der Interessenwahrnehmung im Wählerauftrag und korrumptivem Verhalten im engeren Sinne. Ein Tatbestand jedenfalls, wie ihn Grüne und Linke in den letzten Jahren gefordert haben, wäre wegen fehlender Klarheit verfassungsrechtlich angreifbar, denn er müsste mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen arbeiten. (...)