Frage an Pascal Kober von Heike R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Kober,
als die FDP noch in der Opposition war hat sie massiv moniert, dass die Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus einer Reihe von Gründen viele Erwerbsfähige ausblendet. „Die Arbeitslosenstatistik sagt nur die halbe Wahrheit", monierte die FDP: Die Bilanz sei geschönt.
Ihre Kollegin Dr.Claudia Winterstein: “Die Arbeitslosenstatistik sagt nur die halbe Wahrheit.“ Die Regierung verweise stolz auf sinkende Arbeitslosenzahlen,...„Wer aber nur die statistische Arbeitslosigkeit betrachtet, schönt die Bilanz und betrügt sich selbst.
Quelle: http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E4CD6FB4CCAF94A538C5855380AA83774~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Nun ist die FDP in Regierungsverantwortung, muss man da nun alles ganz anders verstehen?
Ala Adenauer (sorry) "..was interessiert mich mein Geschwätz von gestern..."?
Meine Frage an Sie als Mitglied des entsprechenden Ausschuss lautet:
Wieviel Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld I, sowie Arbeitslosengeld II, sind nicht als arbeitslos in der letzten Statistik verzeichnet?
Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall
Sehr geehrte Frau Rogall,
Frau Dr. Winterstein bezieht sich in ihrer von der FAZ zitierten Aussage auf die Tatsache, dass es neben den offiziell arbeitslos gemeldeten arbeitsuchenden Personen noch einen weiteren Personenkreis gibt, der Leistungen des Arbeitslosengeldes II bezieht, nicht aber als arbeitsuchend gilt bzw. gelten kann.
Zum Verständnis muss man zunächst beachten, dass die Sozialgesetzgebung arbeitsuchende Personen in zwei Kategorien einteilt. In den ersten 12 Monaten der Arbeitslosigkeit erhalten sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III, d.h. aus der Arbeitslosenversicherung. Ab dem 13. Monat – soweit sie eine entsprechende Bedürftigkeit nachweisen können – erhalten sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (umgangssprachlich Hartz IV).
Derzeit gibt es 2,931 Menschen, die tatsächlich arbeitsuchend sind (Langzeitarbeitslose nach SGB II und Arbeitslose nach SGB III zusammengerechnet).
Dazu zu zählen sind aber z.B. auch die Kinder der arbeitsuchenden Personen (sie bilden mit der arbeitsuchenden Person nach dem SGB II zusammen eine sogenannte "Bedarfsgemeinschaft") oder Personen, die zu ihrem Lohn noch zusätzlich unterstützende Leistungen nach SGB II beziehen, weil ihr Lohn – zumeist aufgrund von Teilzeitarbeitsverhältnissen – nicht ausreicht.
Personen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II (Hartz IV-Empfänger) gibt es derzeit 6,494 Millionen.
Davon sind 5,1 Millionen nicht arbeitsuchend: z.B. Kinder (1,7 Millionen), Mütter von kleineren Kindern und Hausfrauen und 1,4 Millionen Personen, die arbeiten, deren Lohn aber nicht zum Lebensunterhalt ausreicht (in den allermeisten Fällen handelt es sich hier um Teilzeitarbeitsverhältnisse).
Nicht als arbeitslos gerechnet werden nach §16 (2) "Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik", also Personen, die eine Schulung o.ä. durchlaufen, weil sie während dieser Zeit ja in der Regel auch keine Arbeit aufnehmen könnten.
Im Rechtskreis des SGB III (Arbeitsuchende in den ersten 12 Monaten) sind 33 245 Leistungsempfänger, die nicht als arbeitsuchend gezählt werden, weil sie gegenwärtig solche Maßnahmen durchlaufen.
In der Tat hat die christlich-liberale Koalition in den ersten 12 Monaten an der Art und Weise der Arbeitslosenstatistik nichts verändert. Anders als Vorgängerregierungen geben wir aber gerne über die verschiedenen Personengruppen Auskunft.
In allen Bereichen (SGB II und SGB III) sinkt nicht zuletzt durch die Investitionen und wirtschaftliches Wachstum anregende Politik der christlich-liberalen Koalition erfreulicherweise die Arbeitslosigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Kober MdB