
(...) Das von Ihnen angesprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) kann aus meiner Sicht nicht generell gegen das Modell der IHKen herangezogen werden. Ein pauschales Verbot einer IH-Verkammerung kann ich dem Urteilsspruch vom 11.01.2006 jedenfalls nicht entnehmen, im Gegenteil, bereits im Tenor stellt das Gericht als erstes folgendes fest: „Ob positive und negative Koalitionsfreiheit in gleicher Weise durch Artikel 11 EMRK geschützt werden, kann nicht abstrakt, sondern nur anhand der besonderen Umstände des Falles beurteilt werden.“ . (...)