(...) Ich gebe Ihnen Recht, dass der Eindruck, der durch den Artikel im SPIEGEL vermittelt wird, den Schluss zulässt hier könnte der Bund Geld einsparen, zumal es sich um Ansprüche der Kirchen aus dem vorletzen Jahrhundert handelt. Tatsächlich entscheiden die Bundesländer selbstständig über die Dotationen an die Religionsgemeinschaften. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat somit kein Recht darüber zu entscheiden. (...)
(...) Der Lärmschutz für Uerdingen und die umliegenden Stadtteile liegt mir sehr am Herzen, schließlich bin ich selbst gebürtiger Uerdinger. Gelöst werden müssen aus meiner Sicht daher vor allem die Lärmschutzbedenken im Zusammenhang mit dem Ausbau der Autobahn 57, dem Ausbau der Bundesstraße 288 zur Autobahn 524 und den Problemen des Eisernen Rheins. Weiterhin müssen wir unbedingt verhindern, dass der als Betuwe-Linie bekannte Neubau der Gütertrasse für Züge aus Rotterdam auf Krefelder Stadtgebiet errichtet wird. (...)
(...) Der Vorwurf des "sozialen Kahlschlags" und der einseitigen Belastung der "Schwächsten" in der Gesellschaft trägt nicht. Der Anteil der Sozialausgaben am Bundeshaushalt beträgt deutlich mehr als die Hälfte, während die Sparmaßnahmen im Bereich des Arbeitslosengelds II und beim Elterngeld knapp ein Drittel der Einsparsumme ausmachen. (...)
Sehr geehrter Herr Müller,
(...) Bei einer Gläubigerbefriedigung gibt es in der Tat eine Vorrangstellung des IWF gegenüber den Euromitgliedsstaaten. Diese werden untereinander "pari pasu", also entsprechend ihrem jeweiligem Anteil an der EZB gleichberechtigt befriedigt. (...)
(...) Ob der Rahmen hierfür tatsächlich ein Untersuchungsausschuss sein wird, wird sich zeigen. Fest steht für mich jedoch bereits jetzt, dass sowohl die Aufnahme Griechenlands als auch die Aufweichung der Stabilitätskriterien durch die damalige Bundesregierung schwerwiegende und entscheidende Fehler waren. Eine der wesentlichen Ursachen der europäischen Währungskrise liegt in der Aufweichung des Vertrages von Maastricht, den die damalige Regierung auch aus eigener haushaltpolitischer Unzulänglichkeit unter zumindest grob fahrlässiger Ignorierung der schweren Folgewirkungen aktiv betrieben hat. (...)