
In der Frage der konkreten Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes trifft das Grundgesetz in Art. 33 Abs. 5 eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Berufsbeamtentums. Dessen Abschaffung ist daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
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In der Frage der konkreten Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes trifft das Grundgesetz in Art. 33 Abs. 5 eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Berufsbeamtentums. Dessen Abschaffung ist daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, Deutschland als Einwanderungsland attraktiver zu gestalten.
Da Sie eine direkte Frage an Ricarda Lang haben, möchten wir Sie bitten, sich direkt an sie zu wenden. Wir können nicht in ihrem Namen sprechen.
Ein Fahr- oder Aufladeverbot ist für uns keine Option.
Mit der nun anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes gehen wir nicht nur das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben dieser Legislatur, sondern der vergangenen Jahrzehnte an.
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