Sehr geehrter Hr Nouripour, die Tierheime sind voll, nehmen keine Hunde/Katzen mehr auf. Würden Sie sich bitte dafür einsetzen, dass der Onlinehandel v.Welpen verboten wird im neuen Tierschutzgesetz?
Vielen Dank für Ihr Engagement.
Herzlichst
Hatice I.
Sehr geehrte Frau. I.
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für den Tierschutz.
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Obwohl sich seitdem manches verbessert hat, werden wir diesem Ziel in der Gesamtschau bisher nicht gerecht. Mit der nun anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes gehen wir nicht nur das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben dieser Legislatur, sondern der vergangenen Jahrzehnte an.
Der Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Novellierung des Tierschutzgesetzes verspricht umfassende Verbesserungen in allen Bereichen – für Heim- und Zirkustiere genauso wie für landwirtschaftlich genutzte Tiere.
Auch der Online-Handel wird dabei als Problemfeld ins Visier genommen: Häufig werden Tiere mit fehlenden oder falschen Angaben auf Online-Plattformen zum Kauf angeboten. Derartige Fälle gehen mit Problemen für den Tierschutz, die Tiergesundheit und den Verbraucher*innenschutz einher. Insbesondere der illegale Welpen- und Hundehandel nutzt dabei die Anonymität des Online-Handels aus. Der Gesetzentwurf legt daher Anforderungen an das Onlineangebot von Wirbeltieren fest, die eine Rückverfolgbarkeit zum jeweiligen Anbieter eines Tieres durch die zuständigen Behörden sicherstellen und die Möglichkeiten zur Kontrolle des Anbieters verbessern. Dadurch wird ein abschreckender Effekt auf illegale Anbieter*innen erzielt, die Nutzung von Tierbörsen sowie die Durchführung des Online-Handels mit Wirbeltieren gesetzlich geregelt und das anonymisierte Anbieten von Wirbeltieren verboten.
Die Regelung im Gesetzentwurf erlaubt es zudem, neben der Identität des Verkäufers auch den Umfang seines Online-Handels mit Tieren zu ermitteln, um organisierter illegaler Zucht und dem illegalen Vertrieb von Wirbeltieren entgegenzutreten.
Neben Maßnahmen zur Eindämmung und Kontrolle des Online-Handels werden zahlreiche weitere Maßnahmen zum Tierschutz ergriffen. Im Heimtierbereich soll beispielsweise die Qualzucht beendet werden. Dazu gehört ein Verbot von Zucht, Ausstellung und Werbung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen. Auf Online-Plattformen dürfen Tiere, die Merkmale von Qualzucht aufweisen, nicht mehr zum Kauf angeboten werden.
Im Nutztierbereich soll unter anderem die verpflichtende Videoaufzeichnung in Schlachthöfen eingeführt werden. Die Videos werden die zuständigen Behörden bei der Kontrolle der Vorgänge vor Ort unterstützen. Die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind, etc. – wird grundsätzlich untersagt. Der Straf- und Bußgeldrahmen bei tierschutzrechtlichen Verstößen wird erhöht, und ein Amt eines/einer Bundesbeauftragten für Tierschutz wird auf gesetzlicher Ebene verankert. Damit wird der Tierschutz in Deutschland institutionell und strukturell gestärkt.
Den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes mit allen Maßnahmen zur Stärkung des Tierschutzes finden Sie hier: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Im anstehenden parlamentarischen Prozess gilt es nun, weitere Erfolge für den Tierschutz zu verhandeln und stetig daran zu arbeiten, Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen. Der vorgelegte Entwurf enthält bereits viele wichtige Maßnahmen und signalisiert einen entschlossenen Kampf gegen Tierleid.
Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour