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Omid Nouripour
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus-Peter S. •

Kann es künftig bei möglichen Stromengpässen ein Fahr- und Aufladeverbot von E-Autos geben,oder schliessen Sie das gänzlich aus?

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ein Fahr- oder Aufladeverbot ist für uns keine Option.

Anschlussnutzer*innen in der Niederspannung sollen die Gewissheit und Planungssicherheit erhalten, dass neue Wärmepumpen, private Ladeeinrichtungen, Klimaanlagen und Speicher vom Netzbetreiber verzögerungsfrei angeschlossen und benutzbar sind. Gleichzeitig müssen Netzbetreiber*innen jedoch in der Lage sein, die Netzstabilität sicherzustellen.

Die Bundesnetzagentur regelt daher über § 14a EnWG die Mitwirkungspflichten von Netzbetreiber*innen und Anlagenbetreiber*innen. Anlagen werden angeschlossen, im Gegenzug dürfen Netzbetreibende den netzwirksamen Leistungsbezug dieser Anlagen vorübergehend reduzieren, sofern dies für den jeweiligen Netzbereich objektiv notwendig ist. Vorgesehen ist dabei eine dynamische, netzorientierte Ad-hoc-Steuerung, die über intelligente Messsysteme und Steuerboxen realisiert werden soll.

Der „normale“ Haushaltsverbrauch bleibt unberührt: Die Regelungen gelten nur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dies sind gemäß § 14a EnWG private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe) und Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte). Eine solche Leistungsreduzierung geschieht nur im Notfall. Netzbetreiber*innen dürfen die Leistung der Geräte also nur dann steuern, wenn ernsthafte Gefährdungen für die Sicherheit ihres Netzes vorliegen. Darüber hinaus sind die Gründe für eine solche Steuerung transparent und nachvollziehbar durch die Netzbetreiber zu belegen.

Zudem erfolgt keine Abschaltung: Netzbetreiber*innen dürfen die Leistung maximal auf 4,2 kW dimmen. Eine komplette Abschaltung von Verbrauchern ist nicht mehr zulässig. Auch mit 4,2 kW werden die meisten modernen Wärmepumpen zuverlässig weiterarbeiten können. Die Leistung der Ladesäule kann in einem solchen Fall kurzzeitig ebenfalls etwas gedrosselt werden. Dennoch wird der Einfluss auf den Ladevorgang überschaubar sein, da die präventive Steuerung der Geräte durch Netzbetreiber*innen auf maximal zwei Stunden limitiert ist.

Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour

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