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Omid Nouripour
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Tizian G. •

Das Beamtenversorgungsgesetz stammt aus 1951 und lehnt sich an die Weimarer (!!!) Beamtenversorgung an. Wann endlich wird es revidiert und der gesellschaftlichen Realität des 21. Jhr. angepasst?

Herr Nouripour

Das Beamtenversorgungsgesetz stammt aus 1951 und lehnt noch an die Weimarer Beamtemgesetze an ! Damals hieß es: „Die Höhe der Besoldung ist gerade mit RÜCKSICHT AUF DIE VERSORGUNG niedrig gehalten."

Von einer niedrigen Besoldung , wie 1951, kann schon seit Jahrzehnten keine Rede mehr sein, Beamte sind längst dem ÖD angekoppelt. Allerdings ist die üppige Alimentation, die 1951 als Ersatz für niedrige Besoldung gedacht war, nicht der Realität und den Renten angegelichen worden.

Nach geltender Rechtsprechung besteht "kein Anspruch auf unveränderten Bestand der Versorgung. Der Gesetzgeber kann z. B. auf Grund ...gesamtgesellschaftlicher Veränderungen systemimmanent Umstellungen vornehmen"

https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/versorgung.html

Wann fangen die Grünen endlich an, zumindest auf Bundesebene und in den Ländern, in denen Sie in der Regierung sind, die exorbitante Beamenversorgung der Realität des 21.Jhr. anzupassen und die Rentner, nicht noch weiter abzukoppeln?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Eine dauerhaft gesicherte, leistungsfähige Verwaltung ist für die Funktionsfähigkeit des Staates von entscheidender Bedeutung. Beamt*innen und Soldat*innen erbringen hier einen enormen persönlichen Einsatz.

In der Frage der konkreten Ausgestaltung des öffentlichen Dienstes trifft das Grundgesetz in Art. 33 Abs. 5 eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Berufsbeamtentums. Dessen Abschaffung ist daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist sich des Spannungsverhältnisses zwischen dem Berufsbeamtentum und den gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungssystemen allerdings sehr bewusst.

Grundsätzlich unterstützen wir den Vorschlag, auch Beamt*innen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Allerdings wäre dies ein sehr komplexes und langwieriges Unterfangen: Das Berufsbeamtentum ist verfassungsrechtlich eng mit dem sogenannten Alimentationsprinzip verbunden. Danach ist der Dienstherr (also zum Beispiel der Bund) verpflichtet, der Beamtin oder dem Beamten im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Das Grundgesetz gesteht ihnen aufgrund ihrer besonderen Verpflichtungen also eine bestimmte Mindestvergütung zu. Würden Beamt*innen in die gesetzliche Rente einbezogen, müsste dies über zusätzliche Betriebsrenten berücksichtigt werden. Zudem bräuchte es hinreichende Übergangszeiträume und ein zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmtes Vorgehen. Das Beamt*innenrecht und damit auch die Frage der Art einer Krankenversicherung werden durch Bund und Länder jeweils für ihre eigenen Beamt*innen geregelt. Außerdem dürfte eine verpflichtende Einbeziehung aller bereits privat versicherten Beamt*innen in die GKV aus verfassungsrechtlichen Gründen schwierig umsetzbar sein. Eine mögliche neue Regulierung müsste sich also auf Neu-Beamt*innen beziehen, wodurch die finanziellen Effekte erst im Laufe der Jahre sichtbar würden.

Geprüfte Informationen zum Beamt*innenrecht finden Sie hier:
Beamtenrecht allgemein

Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour

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