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Omid Nouripour
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Frage von Tizian G. •

Das Beamtenversorgungsgesetz stammt aus 1951 und lehnt sich an die Weimarer (!!!) Beamtenversorgung an. Wann endlich wird es revidiert und der gesellschaftlichen Realität des 21. Jhr. angepasst?

Herr Nouripour

Das Beamtenversorgungsgesetz stammt aus 1951 und lehnt noch an die Weimarer Beamtemgesetze an ! Damals hieß es: „Die Höhe der Besoldung ist gerade mit RÜCKSICHT AUF DIE VERSORGUNG niedrig gehalten."

Von einer niedrigen Besoldung , wie 1951, kann schon seit Jahrzehnten keine Rede mehr sein, Beamte sind längst dem ÖD angekoppelt. Allerdings ist die üppige Alimentation, die 1951 als Ersatz für niedrige Besoldung gedacht war, nicht der Realität und den Renten angegelichen worden.

Nach geltender Rechtsprechung besteht "kein Anspruch auf unveränderten Bestand der Versorgung. Der Gesetzgeber kann z. B. auf Grund ...gesamtgesellschaftlicher Veränderungen systemimmanent Umstellungen vornehmen"

https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/versorgung.html

Wann fangen die Grünen endlich an, zumindest auf Bundesebene und in den Ländern, in denen Sie in der Regierung sind, die exorbitante Beamenversorgung der Realität des 21.Jhr. anzupassen und die Rentner, nicht noch weiter abzukoppeln?

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