
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die bestehende Rechtslage zu ändern. Die zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehenden Personen sollen den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen können. Wir sind bemüht, das Gesetzesvorhaben schnellstmöglich umzusetzen. Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld.