Sprachnachweis beim Familiennachzug - Laut Koalitionsvertrag soll beim Familiennachzug der Sprachnachweis vor Erteilung des Visums der Vergangenheit angehören. Bis wann ist hier mit einer aktualisierten Regelung zu rechnen?
Sehr geehrter Herr Nouripour,
Laut Koalitionsvertrag soll beim Familiennachzug der Sprachnachweis vor Erteilung des Visums der Vergangenheit angehören. Bis wann ist hier mit einer aktualisierten Regelung zu rechnen?
Setzt sich ihre Partei zudem für eine weitergehende Anpassung an, die Deutsche Staatsbürger anderen Gruppen, wie z B. EU-Bürgern und Inhabern der blauen Karte gleichstellt?
Freundliche Grüße,
Patrick W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
In bestimmten Härtefällen ist eine Ausnahme vom Sprachnachweis bereits jetzt möglich. Detaillierte Infos finden Sie hier: https://www.familiennachzug-visum.de/visa/visumsantrag/deutschkenntnisse/sprachnachweis-ausnahmen oder hier: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/familienzusammenfuehrung
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die bestehende Rechtslage zu ändern. Die zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehenden Personen sollen den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen können. Wir sind bemüht, das Gesetzesvorhaben schnellstmöglich umzusetzen. Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld.
Bezüglich der Blue Card sieht der Koalitionsvertrag vor, diese im nationalen Recht auf nicht-akademische Berufe auszuweiten; Voraussetzung wird ein konkretes Jobangebot zu marktüblichen Konditionen sein.
Freundliche Grüße
Team Nouripour