
Die Vermeidung einer „doppelten Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung für zukünftige Rentenjahrgänge als auch die Beseitigung einer eventuell eingetretenen „doppelten Besteuerung“ bei Bestandsrentnerinnen und -rentnern ist uns ein wichtiges Anliegen, das im Koalitionsvertrag enthalten ist.