Zum Zeitpunkt der Geburt muss ein Elternteil bereits seit 5 Jahren in Deutschland einen rechtmäßigen Aufenthalt haben. Da es auf den Zeitpunkt der Geburt abstellt, lässt es sich nicht rückwirkend ermöglichen.
Für Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. So oder so lässt sich das dahinterstehende Gedankengut nicht einfach verbieten, zumal mit einem mehrjährigen Verfahren zu rechnen wäre.
Was gerade passiert, ist zutiefst ermutigend und zeigt, wie falsch und verlogen die Behauptung der AfD ist, sie würde das „Volk“ repräsentieren.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Paketlösung.
Statt Hürden zu bauen, werden Anreize geschaffen: Die Reform beinhaltet kürzere Einbürgerungsfristen, das Geburtsortsprinzip für Kinder, Schutzmaßnahmen für Staatenlose und die Anerkennung von Mehrstaatigkeit.
Statt Hürden zu bauen, werden Anreize geschaffen: Die Reform beinhaltet kürzere Einbürgerungsfristen, das Geburtsortsprinzip für Kinder, Schutzmaßnahmen für Staatenlose und die Anerkennung von Mehrstaatigkeit.