Merkel wußte, dass eine Aufnahme d. Ukraine zum Krieg führen kann! Warum wurde Merkels Mahnung nicht beachtet u. die NATO Aufnahme bis zum gegenwärtigen Scherbenhaufen forciert? Quelle: siehe unten
Quelle: 11.02.2024
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/erich-vad-im-interview-ueber-das-schicksal-der-ukraine-wird-in-washington-und-moskau-entschieden-li.2185298
..."Die Bundeskanzlerin hatte sehr früh erkannt, welche Gefahren eine Nato-Mitgliedschaft der Ukraine bergen würde. Beim Nato-Gipfel 2008 in Bukarest, als eine Aufnahme der Ukraine und Georgiens thematisiert wurde, waren sie und Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy diejenigen, die eine sofortige Aufnahme dieser Länder verhinderten. Angela Merkel wusste, dass das....... eine rote Linie für die Russen bedeutete, deren Überschreitung, wie im Falle Georgiens geschehen, KRIEG zur Folge hätte. Die Nato hat in der Folge einen anderen Weg beschritten. Es wurde weiter die Aufnahme der Ukraine forciert. Das gehört zur nicht gern thematisierten politischen Vorgeschichte des völkerrechtswidrigen russischen Überfalls auf die Ukraine im Februar 2022. "
Warum wurde die NATO-Aufnahme der Ukraine forciert?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Ukraine hat als souveräner Staat das Recht, ihre Bündnisse frei zu wählen. Ausgangspunkt ist der Grundsatz der souveränen Staatengleichheit aus Art. 2 Ziff. 1 der Charta der Vereinten Nationen. Dieser Grundsatz bildet neben dem Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta) einen Kernpfeiler des Völkerrechts. Aus dem Grundsatz der souveränen Staatengleichheit ergibt sich das Recht der Staaten auf politische Unabhängigkeit nach innen wie nach außen und damit das Recht, ihre außenpolitische Ausrichtung und Orientierung einschließlich der dafür notwendigen politischen Dispositionen ohne Einmischung anderer Staaten zu treffen. Konkret umfasst dieses Recht die Möglichkeit eines Staates, sich für „neutral“ zu erklären (z.B. Schweiz, Österreich) oder die Mitgliedschaft in einem „westlich“ (NATO, „Rio-Pakt“, ANZUS-Pakt) bzw. „östlich“ (z.B. in der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit, OVKS) ausgerichteten Militärbündnis anzustreben – mit anderen Worten: sich seine sicherheitspolitischen Kooperationspartner selbst auszusuchen.
Die Ausübung dieses Rechts legitimiert niemals einen Angriff auf fremdes Territorium, wie ihn Russland seit der völkerrechtswidrigen Krim-Annexion, der Besetzung und späteren Annexion der östlichen Gebiete der Ukraine und dem vollumfänglichen Angriff am 24. Februar 2022 durchführt. Ein solches Vorgehen ist völkerrechtswidrig. Unsere Politik zielt daher darauf ab, die Ukraine so umfassend wie möglich zu unterstützen, ohne dass es zu einer Ausweitung des Krieges kommt. Es ist Russland, das als ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gegen das Gewaltverbot der VN-Charta und die europäische Friedensordnung verstößt. Russland hat weder ein Recht noch einen Grund für diesen Angriffskrieg.
Hier finden Sie zusätzliche Informationen zum Thema vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags: https://www.bundestag.de/resource/blob/882052/4d2de0aa483eb4ab4642b1163a202b60/freie-Buendniswahl-Ukraine-data.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour