Ein Parteiverbotsverfahren können nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beantragen. Es sind alle drei oberste Bundesorgane. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
danke für Ihre Nachfrage. Noch einmal weise ich auf die grundgesetzlich geschützte Finanzhoheit der Gemeinde hin, die ich zu respektieren habe. Das gebietet im Übrigen auch die Gewaltenteilung.
Als Landespolitiker habe ich die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung der Kommunen zu respektieren.
Im Zukunftsvertrag zwischen CDU und Grünen ist festgelegt, dass die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abgeschafft
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen unter Ministerpräsident Hendrik Wüst hat schon vor dem Überfall Putins Initiative ergriffen
„Allgemein lässt sich sagen, dass die CDU Deutschlands eine Legalisierung des Cannabiskonsums als Genussmittel aus Gründen des Gesundheitsschutzes ablehnt. Die gesundheitlichen Gefahren, die durch Cannabismissbrauch entstehen können, gelten als medizinisch erwiesen.“