Fragen und Antworten
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Ein Parteiverbotsverfahren können nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beantragen. Es sind alle drei oberste Bundesorgane. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
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danke für Ihre Nachfrage. Noch einmal weise ich auf die grundgesetzlich geschützte Finanzhoheit der Gemeinde hin, die ich zu respektieren habe. Das gebietet im Übrigen auch die Gewaltenteilung.
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Als Landespolitiker habe ich die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung der Kommunen zu respektieren.
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Im Zukunftsvertrag zwischen CDU und Grünen ist festgelegt, dass die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abgeschafft