Fragen und Antworten
Ein Parteiverbotsverfahren können nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beantragen. Es sind alle drei oberste Bundesorgane. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
danke für Ihre Nachfrage. Noch einmal weise ich auf die grundgesetzlich geschützte Finanzhoheit der Gemeinde hin, die ich zu respektieren habe. Das gebietet im Übrigen auch die Gewaltenteilung.
Als Landespolitiker habe ich die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung der Kommunen zu respektieren.
Im Zukunftsvertrag zwischen CDU und Grünen ist festgelegt, dass die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abgeschafft