Die Hospitalisierungsrate ist nicht Teil des neuen Infektionsschutzgesetzes, sondern wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz als neuer Richtwert für Maßnahmen beschlossen.
Es besteht also ein unmittelbarer wirtschaftlicher Anreiz zum Einsparen von CO2.
Asylberechtigte haben in Deutschland die Möglichkeit mit ihrer Familie vereint zu werden. Der Schutz der Familie ist in diesem Fall gewährleistet. Für subsidiär Schutzberechtigte fordern wir eine solche Regelung nicht.
Die Einstufung als sicheres Herkunftsland soll aber genau dann erfolgen, wenn diese Gefahren nicht drohen und eine Abschiebung ohne unzumutbare Gefährdung möglich ist.
Zu einer geordneten Migrationspolitik gehören zwangsläufig auch Abschiebungen. Wenn diese zumutbar sind, sollten sie auch konsequent durchgeführt werden.
Im Gegensatz zu einer Hör- und Sprachbehinderung handelt es sich bei sprachlichen Barrieren nicht um eine gesundheitliche Einschränkung. Deshalb wäre eine Gleichsetzung im SGB V nicht sinnvoll.