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Olaf in der Beek
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Frage von Reinhard G. •

Wie wird die Hopitalisierungsrate genau definiert? Warum wurden in dem neuen Infektionsschutz-Gesetz gerade eine Hospitalisierungsrate von 3, 6 und 9 als Grenzwerte für Maßnahmen bestimmt?

Sehr geehrter Herr Olaf in der Beek,

wäre es für die Beurteilung der Belastung der Krankenhäuser nicht sinnvoll, festzustellen, wie groß der Stand bei den Coronapatienten ist, die deswegen auf der Intensivstation liegen? Zählen bei der Hospitalisierungsrate auch die mit, die nur untersucht oder kurz behandelt werden? Oder die eigentlich wegen einer anderen Erkrankung behandelt werden, und dann ein Coronaverlauf ohne Symptome fest gestellt wird? Käme es nicht auf die Schwere der Erkrankung und den Aufwand in der Klinik an?

Wie sind die Parlamente der Bundesländer an den Entscheidungen über Maßnahmen beteiligt?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Hospitalisierungsrate ist nicht Teil des neuen Infektionsschutzgesetzes, sondern wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz als neuer Richtwert für Maßnahmen beschlossen. Die Verantwortung dafür liegt daher nicht beim Deutschen Bundestag, sondern bei den Ministerpräsidenten der Bundesländer.

Grundsätzlich halten auch wir es für sinnvoll, nicht mehr ausschließlich die Infektionszahlen als Maßstab zu verwenden, sondern insbesondere auf die Auslastung der Krankenhäuser zu schauen. Sicherlich haben Sie auch Recht, dass vor allem die Inanspruchnahme von Intensivkapazitäten betrachtet werden muss.

Die Ministerpräsidenten entschieden in der Regel im Rahmen von bundesweit geltenden Regelungen, also bislang der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite. Aufgrund der Ausnahmesituation war eine Zustimmung bzw. Beteiligung der Landesparlamente dabei grundsätzlich nicht erforderlich. In der Praxis haben die Bundesländer dies aber individuell und unterschiedlich geregelt.

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