(...) Allerdings habe ich auch nie die von Ihnen aufgeworfene Frage gestellt. Sie hat für mich auch keinen praktischen Nutzen, weil ich keinen Bedarf habe, Anscheinswaffen oder andere Gegenstände, deren Führen nach § 42 a WaffG verboten ist, doch zu führen. (...)
(...) Aus der Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion überwiegen die geschilderten Nachteile, die mit einer kurzfristigen einseitigen Kündigung der Sozialversicherungsabkommen durch die Bundesrepublik Deutschland verbunden wären, die negativen Folgen der kritisierten Regelungen über die Mitversicherung der Eltern ausländischer Arbeitnehmer deutlich. Insbesondere die Ungewissheit über den zukünftigen sozialen Sicherungsschutz im Ausland nach einem ersatzlosen Außerkrafttreten der Abkommen stünde weder unter finanziellen Gesichtspunkten noch unter Gerechtigkeitsaspekten in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen einer solchen Maßnahme. (...)
Sehr geehrter Herr Huber,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe bereits ausführlich zum Thema Verbot des Führens von Anscheinswaffen in der
Antwort an Herrn Mucker Stellung bezogen. Meine Erfahrungen mit Ordnungsämtern sind positiv.
(...) mit der Änderung des Waffengesetz im Jahr 2008 ist das Führen von sog. Einhandmessern (d. (...)
(...) Unsere Bevölkerung wird immer älter - eigentlich ein Grund zur Freude - für das Gesundheitswesen bringt dies aber neue und zusätzliche Aufgaben. Die Sozialsysteme sind auf paritätische Finanzierung angelegt. Ein Eckpfeiler dieser Parität ist jedoch schon vor Jahren weggebrochen, nämlich die Parität bei der Finanzierung des Gesundheitssystems: 7 Prozent zahlen die Arbeitgeber, 7,9 Prozent die Arbeitnehmer. (...)
(...) Da der Föderalismus also nicht abgeschafft werden kann -und nach meiner Auffassung auch nicht sollte -, geht es darum seine Nachteile hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu minimieren. (...)