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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Henning G. •

Frage an Norbert Brackmann von Henning G. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Brackmann,

ich sehe den Föderalismus in unserm Land immer mehr als Hindernis bei der Bewältigung der notwendigen Reformen für unsere Zukunft in Deutschland – sei es die Bildung, die Steuern und die schnelle Anpassung auf wirtschaftliche Bedingungen usw.

Wie stehen Sie zu dem Thema „Abschaffung des Föderalismus“ und der „Kleinstaaterei“ in Deutschland? Wir sind doch alle deutsche Staatsbürger und sollten in der gesamten Bundesrepublik überall gleich Voraussetzungen vorfinden!

Freundliche Grüße
Henning Giese

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Giese,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Föderalismus gehört zu den wichtigsten Strukturelementen des politischen Systems in Deutschland. Die Eigenstaatlichkeit der Bundesländer besitzt eine im Grundgesetz verankerte „Ewigkeitsgarantie“; sie kann weder durch eine Grundgesetzänderung noch durch Volksabstimmungen abgeschafft werden.
Deutschland kann deshalb nicht zum Zentralstaat werden.

Die Bundesländer haben zwar keine Souveränität, aber Staatsqualität. So sind in Deutschland die Länder unter anderem zuständig für Bildung, Kultur und Polizei. Der Bund ist zuständig für die Außenpolitik und die Verteidigung.

Der Föderalismus hängt eng zusammen mit dem Subsidiaritätsprinzip, d.h. Entscheidungen sollen auf die niedrigste mögliche Ebene verlagert werden. Dies spiegelt sich in der Gesetzgebung wider. So haben nach Artikel 70 des Grundgesetzes die Länder das Recht, Gesetze zu erlassen. Dies gilt allerdings nur, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund dafür die Befugnis gibt.

Die Entscheidung für das föderale System wurde unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges getroffen. Damals ging es insbesondere um die Dezentralisierung der politischen Strukturen und die Stärkung regionaler und lokaler Verantwortung. Auf dieser Grundlage hatte sich in den letzten Jahrzehnten ein Macht- und Regelgeflecht zwischen Bund und Ländern entwickelt, dass leider zunehmend Kritik an seiner Effizienz hinnehmen musste. Um dieses Geflecht zu lösen trat 2006 die erste Stufe der Föderalismusreform in Kraft. Ziel der Reform ist es, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen.

Die Zahl der Bundesgesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, hat sich verringert. Die Länder erhalten mehr Eigenständigkeit, so wurden z.B. das Besoldungs- und Versorgungsrecht für Landesbeamte und die soziale Wohnraumförderung in die Zuständigkeit der Länder verlagert. Ebenso sind die Länder jetzt für Strafvollzug und Ladenschluss zuständig. Atomenergie, Terrorabwehr sowie Meldewesen und Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland sind Bundessache. Mehr Rechte hat der Bund jetzt auch im Umweltbereich und in der Abfallwirtschaft. In Wissenschaft und Forschung an Hochschulen können Bund und Länder bei Vorhaben von überregionaler Bedeutung zusammenwirken.

Die zweite Stufe der Föderalismusreform wurde Ende der letzten Legislaturperiode beschlossen. Sie soll die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern modernisieren und beinhaltet eine Schuldenbegrenzungsregelung für Bund und Länder.

Da der Föderalismus also nicht abgeschafft werden kann -und nach meiner Auffassung auch nicht sollte -, geht es darum seine Nachteile hinsichtlich Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu minimieren.

Viele Grüße

Ihr Norbert Brackmann