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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Thomas H. •

Frage an Norbert Brackmann von Thomas H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brackmann,

mit großem Erstaunen habe ich Ihre Antwort vom 03.02.10 an Herrn Mucker gelesen. Könnten Sie mir bitte erläutern, was Sie unter Messern verstehen, die „zwar nur beidhändig geöffnet werden können, aber deren Klinge mit nur einer Hand festgestellt werden“ kann?

Mir sind zwar Klappmesser bekannt, die man aufgrund des fehlenden Daumenpins (oder ähnlicher Öffnungshilfen) nur mit beiden Händen öffnen kann, aber warum diese dann „mit einer Hand festgestellt“ werden können, kann ich nicht nachvollziehen. Wollen Sie mit damit ausdrücken, dass jedes Klappmesser (egal ein- oder beidhändig zu öffnen) mit arretierbarer Klinge unter das Führungsverbot des §42a WaffG fällt? Dann teilen Sie mir doch bitte mit, in welchem Satz diese Regelung zu finden ist.

Ihr Hinweis „Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Ordnungsamt.“ Ist – wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß – nicht sehr hilfreich. Offenbar bekommt man von jedem Sachbearbeiter eine unterschiedliche Antwort auf konkrete Fragen! Selbst die Innenministerien der einzelnen Bundesländer widersprechen sich gegenseitig oder können die Auslegung des „allgemein Anerkannten Zwecks“ nicht näher definieren: http://www.messerforum.net/initiative/pages/anfrage-allgemein-anerkannter-zweck.php

Wann wird der Bürger endlich klare Aussagen dazu bekommen, zu welchem Zweck er diese praktischen Messer noch führen darf? Außer der Aussage, dass die Selbstverteidung „kein berechtigtes Interesse“ darstellt, konnten mir in den letzen zwei Jahren weder Polizisten noch Behörden eine verbindliche Aussage hierzu geben.

Wie soll sich der Bürger an ein Gesetz halten, wenn im niemand sagen kann, wie dieses auszulegen ist und selbst die Abgeordneten, die dieses Gesetz verabschiedet haben, sich gegenseitig widersprechen?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Huber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe bereits ausführlich zum Thema Verbot des Führens von Anscheinswaffen in der
Antwort an Herrn Mucker Stellung bezogen. Meine Erfahrungen mit Ordnungsämtern sind positiv.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann