
Eine Ausweisung des iranischen Botschafters aus Deutschland hätte zur Folge, dass umgekehrt der deutsche Botschafter aus dem Iran ausgewiesen würde. Dies würde die Lage für im Iran inhaftierte Deutsch-Iraner mit doppeltem Pass deutlich verschlechtern, da die Arbeit der Botschaft aus dem Ausland heraus erheblich erschwert wäre.