Warum weisen Sie den Botschafter des Terrorstaates Iran nicht aus??
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Leider lässt die Vielzahl an Kommunikation nicht immer eine zeitnahe Beantwortung zu.
Die Ausweisung von ausländischem, diplomatischem Personal obliegt dem Auswärtigen Amt. Deutschland hat nach dem Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Dschamschid Scharmahd im Februar zwei diplomatische Mitarbeiter des Irans ausgewiesen und der Bundestag hat die Zusammenarbeit mit dem iranischen Parlament beendet. Dies sind zwei starke Signale. Eine Ausweisung des iranischen Botschafters aus Deutschland hätte jedoch zur Folge, dass umgekehrt der deutsche Botschafter aus dem Iran ausgewiesen würde. Dies würde die Lage für im Iran inhaftierte Deutsch-Iraner mit doppeltem Pass deutlich verschlechtern, da die Arbeit der Botschaft aus dem Ausland heraus erheblich erschwert wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nina Scheer