Warum wird die Energiepauschale, wie von Bundeskanzler Olaf Scholz werbewirksam angekündigt, mit sehr langer Verspätung erst ab vorauss. Oktober ausgezahlt?
Sehr geehrte Frau Dr. Scheer,
Ich bin 65 Jahre und gehe ab 01.10. 2022 in Rente. Da die Energiepauschale nur an steuerpflichtig Beschäftigte ausgezahlt wird, werde ich offenbar nicht mehr in den Genuss kommen. Diese Verzögerungstaktik ist unbegreiflich und trifft mit Sicherheit nicht nur mich alleine. Warum erhalten nicht ohnehin alle, auch Rentner, diese Energiepauschale? Vorgeschobene verwaltungstechnische Gründe kann keine Antwort sein.
MfG Reinhard J. - 21514 Witzeeze
Sehr geehrter Herr J.,
Vielen Dank für ihre Zuschrift und bitte entschuldigen Sie meine verspätete Rückmeldung, die sich u.a. über die Vielzahl an Zuschriften begründet.
Die aktuelle fossile Energiepreiskrise und Preissteigerungen stellen eine große Belastung für alle Bürgerinnen und Bürger dar. Deswegen hat die Ampelkoalition verschiedene Entlastungspakete auf den Weg gebracht, um die ökonomischen Folgewirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine abzumildern. Auch Rentner und Rentnerinnen werden in diesen Entlastungspaketen berücksichtigt.
Zum Ende des Jahres 2022 wurden zudem Energiepreisbremsen verabschiedet - zum einen mit der Übernahme der Dezember-Abschlagszahlung für Gas, zum anderen über eine Begrenzung des Preises bei Gas und Strom. Auch für leitungsungebundene Energieversorgung wurde eine Lösung gefunden. Weiterführend führe ich dies in meinem Wochenspiegel aus, auf den ich an dieser Stelle verweise: https://www.nina-scheer.de/2022/12/30/wochenspiegel-vom-31-10-bis-22-12-2022/
Die Energiepauschale in Höhe von zu versteuernden 300 Euro aus dem ersten Paket, auf die sie in Ihrer Nachricht Bezug nehmen, war in der Tat nur auf Erwerbstätige bzw. steuerpflichtige Beschäftigte ausgerichtet. Von weiteren Entlastungen, wie etwa dem 9-Euro-Ticket haben aber auch Rentnerinnen und Rentner profitiert.
Eine weitere Entlastung für Rentnerinnen und Rentner war eine Rentenerhöhung zum 1. Juli 2022: 5,35 Prozent in Westdeutschland - die stärkste Erhöhung seit 40 Jahren und 6,12 Prozent in Ostdeutschland - die stärkste Erhöhung seit 1994.
Im dritten Entlastungspaket - verabschiedet nach Ihrer Nachricht an mich - wurde ergänzend auch eine Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner beschlossen. Die Auszahlung erfolgte automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen am 15. Dezember. Die Pauschale beträgt 300 Euro, ist steuerpflichtig und sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag des 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat.
Falls Rückfragen bestehen wenden Sie sich gerne an nina.scheer@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Nina Scheer