(...) Das kann nur gemeinsam mit der Schweiz gelingen. Insofern ist Gesprächsbereitschaft mit der Schweizer Seite nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern sogar Voraussetzung dafür. (...)
(...) 6 Satz 4 Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg). Anschließend erhält er für die Dauer der Zeit, die der Beamte das Amt, aus dem er entlassen worden ist, innehatte (mindestens für die Dauer von sechs Monaten, längstens für die Dauer von zwei Jahren), ein Übergangsgeld in Höhe von 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe (hier B 9), in der er sich zum Zeitpunkt seiner Entlassung befunden hat (§ 64 Abs. 6 Satz 1, 2 Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg). (...)
(...) Danach dürfen bis zum 31. Dezember 2012 die Arbeiten nur von dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister oder nach Maßgabe des § 13 Abs. 3 des Schornsteinfegergesetzes von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz durchgeführt werden. (...)
(...) Vielmehr muss sich sein Ministerium an das halten, was die Bahn im Lenkungsausschuss an belastbaren Zahlen vorlegt. Hier hat die Deutsche Bahn AG erneut dargelegt, dass wir uns voll im Kostenrahmen bewegen. Wir gehen daher davon aus, dass Herr Grube weiterhin alles daran setzt, dass dies auch so bleibt - im Interesse aller Projektpartner einschließlich der Deutschen Bahn AG selbst. (...)
(...) Baden-Württemberg soll zum Land der Offenheit und Vielfalt werden. Wenn Menschen füreinander einstehen, kann es keinen Unterschied machen, ob sie in einer heterosexuellen Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben. Lassen Sie mich die Gelegenheit nützen, zwei aktuelle Ereignisse in diesem Zusammenhang zu kommentieren: (...)