Frage von Michael H. • 02.10.2020
Antwort von Nikolas Löbel parteilos • 11.11.2020
(...) Lassen Sie mich aber so viel sagen: Nur weil etwas nicht nach dem StGB, also strafrechtlich, verboten ist, ist es noch lange nicht erlaubt. (...)
(...) Lassen Sie mich aber so viel sagen: Nur weil etwas nicht nach dem StGB, also strafrechtlich, verboten ist, ist es noch lange nicht erlaubt. (...)
(...) Die einzige Herausforderung besteht darin, dass ich mich zeitlich gut organisieren und disziplinieren muss. (...)
Vielmehr geht es mir um den Fortbestand der Firma und damit meiner wirtschaftlichen Existenz für die Zeit nach der Politik.
(...) schon früher eine Maskenpflicht für solche Veranstaltungen eingeführt (...)
(...) konsequente Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle für unbedingt erforderlich (...)
(...) konsequente Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle für unbedingt erforderlich (...)