
(...) Es gibt gute Gründe, aus denen Pflichtpraktika nicht vergütet werden müssen. (...)
Nikolas Löbel
(...) Es gibt gute Gründe, aus denen Pflichtpraktika nicht vergütet werden müssen. (...)
Herr Nabarro rät keinesfalls, wie Sie suggerieren, grundsätzlich von einem Lockdown ab.
Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass Gehaltsverhandlungen Aufgabe von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind. Eine Regelungslücke sehe ich daher nicht unbedingt.
(...) Für Ihre Unterstellung eines irregulären Einflusses auf die Erkenntnisse und Expertise von den Ihnen genannten Personen gibt es keine Anzeichen. (...)
(...) Dennoch habe ich starke verfassungsrechtliche Bedenken und deshalb konnte ich dem Gesetz nicht nach bestem Wissen und Gewissen zustimmen. (...)
(...) Ich habe mein Studium ordnungsgemäß im Rahmen der geltenden Studien- und Prüfungsordnung absolviert. (...)