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Nikolas Löbel
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Frage von Thomas S. •

Frage an Nikolas Löbel von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Löbel,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/nikolas-loebel/fragen-antworten/565968

In Ihrer Antwort weisen Sie darauf, dass der Mindestlohn bereits jetzt für Praktika gelten würde, in einigen Ausnahmen und begründeten Einzelfällen aber davon abgewichen werden könnte und verweisen diesbezüglich auf diesen Link:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn-praktikum.html

Bezogen auf die Option eines vorgeschriebenen Pflichtpraktikums wird im Rahmen der verlinkten Informationen die Antwort erteilt, dass kein Anspruch auf Mindestlohn bestehen würde.

Genau hier erkenne ich die in meiner ursprünglichen Frage ausgedrückte Problematik, dass Pflichtpraktika m.E. von einem Teil der Unternehmen missbraucht werden um eine in mehreren hundert Stunden erfolgte wertschöpferische Arbeitsleistung junger Menschen einzufordern ohne 1 Cent dafür bezahlen zu wollen. Ich hatte 1 Beispiel dafür genannt.

Die Firma Digital Minds überträgt laut Ausschreibung ihren Praktikanten
von Anfang an "verantwortungsvolle Aufgaben", bietet aber für 2- 3 Monate Mitarbeit keine Vergütung:

ttps://stellenmarkt.studentenwerkfrankfurt.de/anzeige/204278-praktikum-online-marketing-manager-seo-affiliate-content-marketing

Die Firma "Fernsehmacher" des sonst so gesprächigen Moderators Markus Land beschreibt z.B. mit 237 Worten ihre (nicht geringen) Erwartungen an künftige Praktikanten, verliert aber kein einziges Wort betreffs der Frage, ob die bis zu 12 Wochen dauernden Praktika von dieser Firma vergütet werden und wenn ja wie?

https://www.fernsehmacher.de/jobs-praktikum/

Das arbeitet dem Verdacht zu, dass ein Praktikumszeugnis und ein Lächeln von Herrn Lanz reichen sollen, obwohl letzterer noch nicht als verarmt gelten kann.

Wie gehen Sie mit diesem Hinweis um?

Halten Sie unvergütete Langzeitpraktika für legitim?

Viele Grüße, T. S.

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr S.,

die Ausnahmen in der Mindestlohngesetzgebung sind damals ausführlich besprochen und diskutiert worden und ich halte sie grundsätzlich für gelungen.

Ich bitte um Verständnis, dass ich in meiner Position keine Kommentare zu konkreten Stellenausschreibungen geben werde.

Um es allgemein zu sagen: Es gibt gute Gründe, aus denen Pflichtpraktika nicht vergütet werden müssen. Darüber hinaus liegen Gehaltsverhandlungen im Sinne der Privatautonomie immer noch im Verantwortungsbereich der Vertragsparteien.

Sollte es ausufernde Regelungslücken geben, hat der Gesetzgeber diese zu schließen.

Herzliche Grüße
Nikolas Löbel